Gemeinsame Empfehlung der Arbeitsgemeinschaften AGG und NATUM der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe DGGG e.V.
Die AGG-NATUM-Empfehlung für die Ausbildung von Ärzten*innen, Hebammen und Entbindungspflegern in Akupunktur und Chinesischer Medizin zur Anwendung von Akupunktur in der Geburtshilfe in Deutschland wurde von den Arbeitsgemeinschaften in der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG)
AG Geburtshilfe
Arbeitsgemeinschaft für Geburtshilfe und Pränatalmedizin e.V.
und der
AG NATUM
Arbeitsgemeinschaft Naturheilkunde, Akupunktur, Umwelt- und Komplementärmedizin e.V.
erstellt und vom Vorstand der AGG am 08.12.2021 und dem Vorstand der NATUM am 17.12.2021 verabschiedet. Damit wurde für die Ausbildung und Anwendung der Akupunktur im Rahmen der Geburtshilfe (Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett) in Deutschland für Ärzte*innen, Hebammen und Entbindungspfleger eine einheitliche Empfehlung als Standardvorgabe für Ausbildung und Anwendung erzielt und vorgeschrieben.
Ausbildungsinstitutionen sind verpflichtet, Ausbildungen für die Akupunkturanwendung in der Geburtshilfe der AGG-NATUM-Empfehlung anzupassen und entsprechend durchzuführen.
Bei der AGG-NATUM-Empfehlung wurde die bisherige Empfehlung des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) sowie die Empfehlung des Österreichischen Hebammengremiums (ÖHG) und des Schweizer Hebammenverbandes (SHV), sowie das Kursbuch der Bundesärztekammer zur ärztlichen Akupunkturausbildung berücksichtigt.
Die AGG-NATUM-Empfehlung sollen Ärzten*innen, Hebammen und Entbindungspflegern, die in der Betreuung von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen tätig sind, Kriterien und Entscheidungshilfen an die Hand geben, die Ausbildungsangebote verschiedener Ausbildungsinstitutionen im Hinblick auf die Umsetzung der AGG-NATUM-Empfehlung zu prüfen.
Für Ausbildungsinstitutionen in Deutschland gilt die Umsetzung der AGG-NATUM-Empfehlung als Mindestanforderung für eine anzuerkennende Akupunkturausbildung von Ärzten*innen, Hebammen und Entbindungspflegern, zum Einsatz der Akupunktur und Chinesischer Medizin in der Geburtshilfe.
I. Empfehlung für die Akupunkturausbildung von Ärzten*innen, Hebammen und Entbindungspflegern in Deutschland zur Anwendung der Akupunktur im Rahmen der Geburtshilfe (Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett)
I.I. Mindestvoraussetzungen für die Akupunktur-Ausbildung
Die Ausbildung ist speziell für Ärzte*innen, Hebammen und Entbindungspfleger konzipiert. Die Grundausbildung in Akupunktur und Grundlagen der Chinesischen Medizin zur Anwendung der Akupunktur im Rahmen von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbettbetreuung umfasst mindestens 80 Ausbildungsstunden und die erfolgreich abgelegte Prüfung. Die fortwährende Fortbildungsverpflichtung zum Erhalt der Anwendungserlaubnis ist verpflichtend. Von der AGG und der NATUM wird darüber hinaus, eine vertiefende (Master) Ausbildung in Akupunktur und Chinesischer Medizin für den Einsatz in der Geburtshilfe empfohlen.
- Ärzte*innen, Hebammen und Entbindungspfleger können an der Akupunktur-Grundausbildung erst nach Abschluss des Medizinstudiums bzw. der Hebammenausbildung-(Studium) teilnehmen.
- Die Ausbildung ist speziell für Ärzte*innen, Hebammen und Entbindungspfleger konzipiert.
- Die Akupunktur-Grundausbildung für den Einsatz in der Geburtshilfe umfasst mindestens 80 Ausbildungsstunden.
- Dabei beträgt der praktische Ausbildungsanteil mindestens 40 Ausbildungsstunden.
- Die Ausbildung muss in einem ausreichenden zeitlichen Abstand absolviert werden, damit zwischenzeitlich durch Übungs- und Erfahrungssammlung eine ausreichende praktische Erfahrung erlangt werden kann
- Die Mindestausbildungszeit vom Beginn der Akupunktur-Grundausbildung bis zur Teilnahmemöglichkeit an der Prüfung beträgt verpflichtend mindestens 18 Monate.
- Bei einer Unterbrechung der Ausbildung, mit einer Zeitdauer von mehr als 1 Jahr, muss zur Wiederaufnahme und Fortsetzung der Ausbildung der zuletzt absolvierte Ausbildungsteil wiederholt werden, bevor der Ausbildungsverlauf fortgesetzt werden kann.
- Dozenten*innen müssen über eine qualifizierte Ausbildung in Akupunktur und Chinesischer Medizin von mindestens anerkannten 350 Ausbildungsstunden verfügen und im Fachgebiet der Geburtshilfe tätig sein. Dabei muss die praktische Erfahrung der Anwendung von Akupunktur und Chinesischer Medizin im Rahmen von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbettbetreuung in der Anwendung von Akupunktur und Chinesischer Medizin mindestens 5 Jahre betragen. Die Dozenten*innen verfügen über gute Kenntnisse zum sinnvollen und wirksamen Einsatz von Akupunktur und Chinesischer Medizin in der Geburtshilfe durch Ärzte*innen, Hebammen und Entbindungspflegern.
- Aus- und Fortbildungen von fachfremden Dozenten*innen (z.B. Heilpraktiker*innen) finden keine Anerkennung.
- Nach Beendigung der Akupunktur-Grundausbildung in der Geburtshilfe besteht zum Erhalt der Anwendungserlaubnis, eine fortwährende Fortbildungsverpflichtung im Bereich Akupunktur und Chinesischer Medizin von 16 Fortbildungsstunden (20UE) innerhalb eines Zeitabschnitts von 2 Jahren. Diese Fortbildungsverpflichtung kann in Form von anerkannten Kursen, Seminaren, Fallbesprechungen, Supervisionen, Kongress- oder Qualitätszirkelteilnahmen erbracht werden. Wird diese Fortbildungspflicht nicht erbracht, ruht die Anwendungserlaubnis und lebt erst mit einem neuen, entsprechenden Fortbildungsnachweis wieder auf.
I.II. Rechtsgrundlagen
Wird Akupunktur und Chinesische Medizin zur Anwendung im Rahmen von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbettbetreuung durch Ärzte*innen, Hebammen und Entbindungspflegern ausgeübt, sind im Hinblick auf mögliche rechtliche und haftungsrechtliche Konsequenzen folgende Punkte unbedingt zu beachten:
- Ärzte*innen, Hebammen und Entbindungspfleger sind selbst für die Einhaltung einer qualifizierten und anerkannten Ausbildung in Akupunktur und den Grundlagen der Chinesischen Medizin entsprechend der AGG-NATUMEmpfehlung verantwortlich und verpflichtet. Die Ausbildungsinhalte der verschiedenen Ausbildungsinstitutionen sind zur Anerkennung mit der AGG-NATUM-Empfehlung zu prüfen.
- Bei haftungsrechtlichen Konsequenzen obliegt Ärzten*innen, Hebammen und Entbindungspflegern die Beweispflicht, sich fundiert praktisch und theoretisch entsprechend der AGG-NATUM-Empfehlung aus- und fortgebildet zu haben.
- Die Ausübung von Akupunktur und Chinesischer Medizin durch Ärzte*innen, Hebammen und Entbindungspflegern ist nur innerhalb des Tätigkeitsbereichs gemäß der Berufsordnung möglich
- In Abgrenzung zum Aufgabenbereich von Ärzten*innen ergibt sich für Hebammen und Entbindungspfleger die Verpflichtung, bei Regelwidrigkeiten den Arzt/ die Ärztin verpflichtend hinzuzuziehen.
- Angestellte Ärzte*innen, Hebammen und Entbindungspfleger sind bei der Ausübung der Akupunktur im Rahmen von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbettbetreuung gegenüber dem Dienstvorgesetzten weisungsgebunden.
I.III. Ausbildungsumfang
Zur Anwendung der Akupunktur im Rahmen von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbettbetreuung durch Ärzte*innen, Hebammen und Entbindungspfleger muss eine anerkannte Ausbildung nach der AGG-NATUM-Empfehlung von mindestens 80 Ausbildungsstunden mit einem Theorie- und Praxisteil von je mindestens 40 Stunden und eine erfolgreich abgelegte Prüfung nachgewiesen werden.
Die Mindestausbildungszeit vom Beginn der Akupunktur-Grundausbildung bis zur Teilnahmemöglichkeit an der Prüfung beträgt dabei verpflichtend mindestens 18 Monate. Ausbildungen mit weniger als 18 Monaten Ausbildungszeit finden keine Anerkennung. Hausaufgaben und Überprüfungen zu jeder Ausbildungseinheit sind Bestandteil der Ausbildung. Die Grundausbildung wird erst durch eine erfolgreich absolvierte Prüfung abgeschlossen. Dieser Prüfungsnachweis berechtigt Ärzte*innen, Hebammen und Entbindungspfleger zur Anwendung der Akupunktur im Rahmen von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbettbetreuung.
Für Ärzte*innen mit einer vor der Verabschiedung der AGG-NATUM-Empfehlung absolvierten und abgeschlossenen Akupunkturausbildung vom Status mindestens des ärztlichen A-Diplom, ist die AGG-NATUM-Empfehlung für den Einsatz der Akupunktur in der Geburtshilfe als äquivalent anzuerkennen.
Ärzte*innen, die eine Akupunkturausbildung für den Einsatz in der Geburtshilfe anstreben, haben die AGG-NATUM-Empfehlung für die Akupunkturausbildung von Ärzten*innen, Hebammen und Entbindungspflegern in Deutschland zur Anwendung der Akupunktur im Rahmen von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbettbetreuung zu erfüllen.
I.VI. Prüfung
- Die Ausbildungsinstitutionen organisieren und führen die Abschlussprüfung der Akupunktur-Grundausbildung in der Geburtshilfe eigenständig durch, nach den Vorgaben der AGG-NATUM-Empfehlung. Die Abschlussprüfung der Grundausbildung umfasst einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungsteil. Alle drei Prüfungsteile sind erfolgreich nachzuweisen. Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, kann die gesamte Prüfung nicht erfolgreich zertifiziert werden.
- Die Teilnahmemöglichkeit an der Prüfung besteht frühestens 18 Monate nach dem Beginn der Akupunktur-Grundausbildung.
- In der schriftlichen Prüfung (mindestens 50 Multiple-Choice-Fragen) sollen Ärzte*innen, Hebammen und Entbindungspfleger ihr Verständnis über die Zusammenhänge der Akupunktur und Chinesischer Medizin bezüglich der Diagnosestellung, der Formulierung des Therapieziel und der Entwicklung einer Behandlungsstrategie dokumentieren.
- Der theoretische Teil der Prüfung erfolgt anhand eines zu bewertenden Fallbeispiels, indem die Überprüfung des Verständnisses über die Zusammenhänge von Akupunktur und Grundlagen der Chinesischen Medizin sowie von Kontraindikationen im Einsatz in der Geburtshilfe erfolgt.
- In der verpflichtenden praktischen Prüfung stehen das korrekte Auffinden wichtiger und relevanter Akupunkturpunkte für die Geburtshilfe, die grundlegenden praktischen Nadeltechniken und die Hygienevorschriften im Vordergrund. Dabei ist die korrekte Lokalisation von mindestens 10 in der Geburtshilfe wichtigen Akupunkturpunkten erforderlich.
- Zur Prüfungsteilnahme sind verpflichtend 5 verschiedene und schriftlich dokumentierte Fallbeispiele aus der eigenen Praxisanwendung vorzulegen.
- Eine erfolgreich nach der AGG-NATUM-Empfehlung durchgeführte Akupunkturausbildung zur Anwendung der Akupunktur im Rahmen von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbettbetreuung, wird Ärzten*innen, Hebammen und Entbindungspflegern mit erfolgreich bestandener Prüfung zertifiziert und bescheinigt
I.V. Fortwährende Fortbildungsverpflichtung
Zum Erhalt der durch die Grundausbildung erworbene Anwendungserlaubnis der Akupunktur im Rahmen von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbettbetreuung sind Ärzte*innen, Hebammen und Entbindungspfleger verpflichtet, in einem Zeitabschnitt von jeweils 2 Jahren mindestens 16 Fortbildungsstunden (20 UE) anerkannter, akupunkturspezifischer Fortbildung für den Bereich der Geburtshilfe nachzuweisen. Kann dieser fortwährende Fortbildungsnachweis nicht erbracht werden, ruht die Anwendungserlaubnis. Diese lebt erst mit einem neuen Fortbildungsnachweis, entsprechend der AGG-NATUM-Empfehlung, wieder auf und berechtigt erst ab diesem Zeitpunkt wieder zur Anwendung der Akupunktur in der Geburtshilfe.
II. Curriculum Akupunktur-Grundausbildung für Ärzte*innen, Hebammen und Entbindungspflegern zur Anwendung der Akupunktur im Rahmen von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbettbetreuung
II.I. Ausbildungsinhalte
Menschenbild, Gesundheit, Krankheit, Diagnose, Therapie, Grundlagen zum Wirkmechanismus der Chinesischen Medizin, Kontraindikationen und Grenzen von Akupunktur und Chinesischer Medizin in der Geburtshilfe.
II.II Grundlagen der Akupunktur und Chinesischen Medizin unter den speziellen Aspekten der Geburtshilfe
- Theorie der Chinesischen Medizin
- Yin und Yang
- Yin und Yang in Physiologie, Pathologie und Therapie
- Die fünf Wandlungsphasen
- Die energetischen Qualitäten der Wandlungsphasen Holz, Feuer, Erde, Metall und Wasser
- Grundlagen der Diagnostik in der Chinesischen Medizin (acht Leitkriterien und vier diagnostische Methoden)
- Krankheitsursachen in der Chinesischen Medizin (Innere, Äußere und andere Krankheitsursachen)
- Physiologie und Pathologie der Substanzen (Qi, Xue–Blut, Jing–Essenz, Shen–Geist, Jin Ye–Flüssigkeiten/Säfte); Ursprung, Funktion und Pathologie
- Ausgewählte, relevante Funktionskreissyndrome (Zang–Fu Syndrome) für die Geburtshilfe: Allgemeiner Qi-Mangel; Herz: Blut-, Yin- Mangel, Hitze; Milz/Magen: Qi-Mangel, Feuchtigkeit, rebellierendes Magen-Qi; Leber: QiStagnation, Blut-Stagnation, Blut-Mangel; Niere/Blase: Essenz-Jing-Mangel, Yin-Mangel, Yang-Mangel, Qi-Mangel – Physiologie und Pathologie des außergewöhnlichen Organ Uterus: Kälte im Uterus, Blut Stase
- Übersicht über das Jing-Luo System:12 Hauptleitbahnen, Tendinomuskuläre Leitbahnen, Luo-Gefässe
- Das Leitbahn–System (Meridiane): Lu-Di-Ma-MP; He-Dü-Bl-Ni; Pe-3E-Gb-Le; Sondermeridiane: Ren Mai, Du Mai
- Einführung zu den ausserordentlichen Gefässen (Ren Mai, Du Mai, Chong Mai und Dai Mai)
- Spezifische Akupunkturpunkte und Punktgruppen: He (Ho)-Punkte, Mu-, Shu- Punkte, Chinesische und Europäische Meisterpunkte, Nah- und Fernpunkte, A-Shi-Punkte
- Spezifische und relevante Punkte für den Einsatz in der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbettbetreuung, incl. Lokalisation und relevante Indikationen in der Geburtshilfe, mindestens:
Lu7,9; Di4,10,11,20; Ma15,16,18,25,36,40,44; MP6,9
He7; Dü1,3; Bl23,25,28,31,40,60,62,67; Ni1,3,6,7,16
Pe6,7; 3E5; Gb21,30,34,41; Le3
Ren Mai1,3,4,6,12,17; Du Mai3,4,14,20,26 - Extra-Punkte: Ex-P Sishencong, Ex-P Yintang, Ex-P prä axillärer Brustpunkt
- Praktische Lokalisationsübungen der vermittelten Akupunkturpunkte
- Verschiedene Nadelstimulationstechniken
- Kontraindikationen, Nebenwirkungen, Gefahren und Notfallsituationen
- Die Praxis der Akupunktur und Moxibustion, einschließlich der Hygienevorschriften und mögliche Komplikationen
- Grundlagen begleitender therapeutischer Maßnahmen
- Prophylaktische Möglichkeiten der Chinesischen Medizin
- Forensische Gesichtspunkte mit der Behandlung in Akupunktur und Chinesischer Medizin, einschl. der Lehre „verbotener Punkte“, „verbotener Techniken“ und „gefährlicher Punkte“ mit der Anwendung in der Geburtshilfe
- Indikationen aus dem Tätigkeitsfeld von Ärzten*innen, Hebammen und Entbindungspflegern, welche aus der jeweiligen Berufsordnung hervorgehen und alle regelgerechten Vorgänge der Schwangerschaft, Geburt und des Wochenbettverlaufs beinhalten.
II.III Die Behandlung mit Akupunktur und Moxibustion in der Geburtshilfe
Diagnose und Behandlung mittels Akupunktur und Chinesischer Medizin bei mindestens folgenden Indikationen im Rahmen von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbettbetreuung:
- Notfälle (z.b. Kollaps)
- Hyperemesis gravidarum
- Sodbrennen
- Oedembehandlung
- Karpaltunnelsyndrom
- Rückenschmerzen
- HWS Beschwerden
- Lumboischialgie
- Kopfschmerzen
- Schlafstörungen
- Blutdruckregulation
- Adjuvante Behandlung von plazentaren Durchblutungsstörungen
- Rauchentwöhnung
- Lageanomalien des Föten (BEL)
- Geburtsvorbereitung und geburtsvorbereitende Akupunktur
- Weheninduktion
- Geburtsbegleitende Akupunktur
- Wehenschmerzen
- Schmerzzustände unter der Geburt
- Wehenkoordinationsstörungen
- Cervixdystokie
- Plazentalösungsstörungen
- Postpartaler Harnverhalt
- Laktationsstörungen
- Mangelnde Uterusrückbildung
- Funktionsstörungen der Brust
- Obstipation
- Erschöpfungszustände im Wochenbett
II.IV Grundlagen begleitender therapeutischer Maßnahmen der Chinesischen Medizin in der Geburtshilfe
- Chinesische Diätetik in der Schwangerschaft und im Wochenbett
- Ohrakupunktur
- Schröpfen
- Elektrostimulation
- TENS (Transcutane Elektrische Nerven Stimulation)
Version: 01-12/2021
Vorstandsbeschluss AGG vom 08.12.2021
Vorstandsbeschluss NATUM vom 17.12.2021
AGG und NATUM sind Arbeitsgemeinschaften der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG)